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Unfallsituation 4 Min. Lesezeit

Auffahrunfall: Mir ist jemand hinten draufgefahren – was jetzt?

Ein kurzer Ruck, ein lauter Knall und plötzlich steht man am Straßenrand. Der Auffahrunfall gehört zu den häufigsten Unfallarten im Stadtverkehr. Die gute Nachricht: Die Lage ist meist übersichtlich. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, damit Ihr Schaden vollständig erfasst wird.

Eingedrückte Heckstoßstange eines grauen SUV nach einem Auffahrunfall in der Stadt

Die ersten Minuten nach dem Aufprall

Bleiben Sie ruhig und sichern Sie zuerst sich und andere ab:

  • Unfallstelle absichern, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
  • Bei Verletzten den Notruf 112 wählen, bei Streit oder Unklarheiten die Polizei (110) rufen
  • Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
  • Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugpositionen und allen Schäden machen
  • Zeugen um Namen und Telefonnummer bitten

Wer haftet bei einem Auffahrunfall?

Beim Auffahrunfall spricht häufig der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, weil er entweder zu wenig Abstand gehalten oder nicht aufmerksam genug war. Ausnahmen gibt es etwa bei einem plötzlichen Spurwechsel oder grundlosem starken Bremsen des Vordermanns. Die endgültige Bewertung der Haftung ist Aufgabe der Versicherung bzw. im Streitfall eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Unterschätzte Schäden am Heck

Hinter einer scheinbar nur leicht eingedrückten Stoßstange verbergen sich oft beschädigte Querträger, Halterungen, Parksensoren oder ein verzogener Kofferraumboden. Moderne Fahrzeuge haben zudem Radarsensoren und Kameras im Heckbereich, deren Kalibrierung teuer sein kann. Solche Schäden sind von außen kaum zu erkennen.

Ihr unabhängiges Gutachten

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.

Schaden begutachten lassen?

Kurze Schilderung genügt – ich prüfe Ihr Fahrzeug zeitnah vor Ort oder in der Werkstatt und erstelle das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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