Totalschaden: Wie wird der Fahrzeugwert ermittelt?
„Totalschaden“ klingt endgültig. Doch nicht jedes stark beschädigte Fahrzeug ist automatisch ein Fall für den Schrott. Entscheidend ist das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts dennoch in Betracht kommen.
So ermittle ich den Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zahlen müssten. Einfluss haben:
- Modell, Motorisierung und Ausstattung
- Laufleistung, Erstzulassung und Zustand
- Vorschäden und Wartungshistorie
- aktuelle Marktlage in Berlin und Brandenburg
Restwert – was das Wrack noch wert ist
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch erzielt. Ich ermittle ihn über seriöse Angebote. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert bildet den Wiederbeschaffungsaufwand.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
