Unfall mit einem Leasingwagen oder Firmenwagen
Bei Leasing- und Firmenwagen gehört das Fahrzeug nicht Ihnen, sondern dem Leasinggeber oder Arbeitgeber. Nach einem Unfall gelten daher einige zusätzliche Pflichten und die vollständige Dokumentation des Schadens ist besonders wichtig.

Wen Sie informieren sollten
Prüfen Sie Ihren Vertrag bzw. die Dienstwagenregelung. In der Regel sind zu informieren:
- Leasinggeber bzw. Fuhrparkverwaltung des Arbeitgebers
- die eigene Versicherung des Fahrzeugs
- bei Fremdverschulden die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
Reparatur nach Herstellervorgaben
Leasingverträge schreiben häufig vor, dass Schäden fachgerecht und nach Herstellervorgaben repariert werden. Ein Gutachten liefert dafür die Kalkulationsgrundlage und dokumentiert den Schaden lückenlos.
Wertminderung und Leasingrückgabe
Auch nach einer Reparatur kann eine merkantile Wertminderung bleiben, die bei der Rückgabe eine Rolle spielt. Wird sie im Gutachten ausgewiesen, lässt sie sich im Rahmen der Regulierung berücksichtigen. Klären Sie die Details mit Ihrem Leasinggeber.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
