Wertminderung am Fahrzeug trotz Reparatur
Ihr Fahrzeug ist repariert und sieht aus wie neu. Trotzdem gilt es beim Verkauf als Unfallfahrzeug und das drückt den Preis. Genau diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung.

Was ist merkantile Wertminderung?
Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallvorgeschichte in der Regel weniger – selbst wenn es technisch einwandfrei instand gesetzt wurde. Ein Unfallschaden muss beim Verkauf offengelegt werden. Diese Differenz zum Marktwert eines unfallfreien Fahrzeugs ist die merkantile Wertminderung.
Wovon die Höhe abhängt
In die Berechnung fließen unter anderem ein:
- Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
- Höhe der Reparaturkosten
- Art der beschädigten Bauteile (z. B. tragende Teile)
- Marktwert und Anzahl der Vorbesitzer
Technische Wertminderung
Bleiben nach der Reparatur technische Mängel oder optische Unterschiede zurück, spricht man von technischer Wertminderung. Auch diese wird im Gutachten berücksichtigt.
Ihr unabhängiges Gutachten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erfasse ich den Schaden vollständig, kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und bewerte Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
